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Stellt die neue Dienstleistungs Informations Verordnung für Sie eine zusätzliche bürokratische Belastung dar?
  

 
 
 
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Anfrage zur Eichpflicht für Kältemittel-Waagen

Ab wie viel Kilogramm besteht die Eichpflicht für Waagen (Kältemittel) und besteht auch für gekaufte Elektrowaagen, die beim Händler ungeeicht gekauft worden sind, eine Nacheichpflicht?

Antwort des VDKF

Das in Deutschland gültige Eichgesetz dient vorrangig dem Verbraucherschutz. So muss ein öffentlliches Interesse an die Messgenauigkeit der eingesetzten Messgeräte vorliegen, um unter das Eichgesetz mit einer eventuell daraus folgenden Eichpflicht zu fallen. Ein öffentliches Interesse besteht bei allen Messungen im Warentausch (geschäftlicher Verkehr), bzw. im Bereich des Arbeitsschutz oder der Medizin. So müssen z.B. Fieberthermometer geeicht sein.

Ein geschäftlicher Verkehr liegt insbesondere vor, wenn mit Waren gehandelt wird, die nach Gewicht gekauft oder verkauft werden. Eichpflichtig ist dabei die Waage, die den für die Abrechnung maßgeblichen Gewichtswert ermittelt, auf dessen Basis dann die Preisfindung erfolgen wird. Nicht eichpflichtig sind hingegen Waagen für innerbetriebliche Kontrollen und andere innerbetriebliche Zwecke.

Da im Normalfall der Kälte-, Klimfachbetrieb die Kältemittel-Waagen nur für innerbetriebliche Zwecke einsetzt, z.B. das Feststellen der Füll-, Nachfüllmenge des Arbeitsmediums (Kältemittel) im Rahmen einer Inbetriebnahme, Wartung oder Anlagenreparatur, unterliegen nach unserer Einschätzung die für diese Zwecke eingesetzten Waagen nicht der Eichpflicht. Diese Beurteilung gilt unabhängig von der Bezugsquelle der Waage, das heißt, ob die Waagen nun beim Kältegroßhandel oder sonst wo gekauft wurden. Es gilt, keine Eichpflicht bei ausschließlichem Einsatz der Waage für innerbetriebliche Zwecke.

Würden Sie hingegen Kältemittel nach Gewicht über die Ladentheke an Jedermann verkaufen, muss die dann dort eingesetzte Waage selbstverständlich geeicht sein.

Wolfgang Zaremski, Sprecher des Verwaltungsrates VDKF, 04.09.2010
 
Frage zur hermetisch abgeschlossenen Anlage

Frage: Gilt eine Anlage die eine Verbindung mit Überwurfmuttern als hermetisch geschlossen (z.B. Schraubtrockner)?

Antwort des VDKF:

In der Anlagenbaupraxis gibt es kaum hermetisch geschlossene Systeme. Eine Verbindung mit Überwurfmutter ist typischerweise nicht hermetisch, da lösbar. Letzendlich entscheidet der Anlagenbauer, ob er seine Anlage als hermetisch deklarieren möchte, in der Regel wird er darauf verzichten. In diesem Fall mit Schraubtrockner ist die Anlage als nicht hermetisch zu deklarieren.

 
Frage zu KFZ Klimaservicegeräten in Kraftfahrzeug Werkstätten

Frage: Gibt es bei KFZ-Klimaservicegeräten eine Ausnahme der Eichpflicht, da meines Wissens diese Geräte Waagen haben, aber nicht eichpflichtig sind. Meines Ermessens unterliegen Waagen doch der Eichpflicht.

Antwort des VDKF:

KFZ-Klimaanlagen-Servicegeräte verfügen in aller Regel über nicht selbsttätige Waagen, die in den teilweise vollautomatischen Ablauf bei einer Überprüfung der KFZ-Klimaanlage erforderlichen Arbeitsschritte integriert sind. Folgende Arbeitsschritte werden bei vielen Geräten vollautomatisch durchgeführt:
Kältemittelabsaugung- und reycling; Altölablass; Evakuierung mit Dichtheitsprüfung; präzise Kältemittelbefüllung und ggf. weitere Arbeitsschriftte. So wird während der Kältemittelabsaugung und des Kältemittelrecycling mittels der Waage die entnommene Kältemittel- und Öl.-Masse gewogen und erfasst. Auf Basis dieser Messwerte werden die Mengen dann im laufenden Prozess ggf. korrigiert bzw. an die durch den KFZ-Hersteller vorgegebenen Massen angepasst. In diesem Zusammenhang sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach DIN EN 378-1 Abs. 3.7.1 Kältemittel als Fluid Wärmeübertragung, und nach DIN 8960 Abs 3.1 Kältemittel als Arbeitsmedium definiert wird. Es handelt sich somit in diesem Fall nicht um einen Handel mit Ware die nach Gewicht verkauft wird. Die Eichpflicht von nichtselbständigen Waagen in Industrie und Handels ist in § 7 b der Eichordnung geregelt und sieht vor, dass eine Waage geeicht sein muss, wenn Sie zur Bestimmung des Gewichts für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs (Handels mit Waren, die nach Gewicht ge-/verkaut werden) genutzt wird. Bei KFZ-Servicegeräten ist dies nicht der Fall. Die in den Geräten integrierten Waagen unterliegen nach VDKF Einschätzung somit nicht der Eichpflicht.
Wolfgang Zaremski
Sprecher der VDKF-Verwaltungsrates

Fragen zum Thema R22 Recycling:

Was ist im Sinne der EG Verordnung 1005/2009 eigentlich der Unterschied zwischen R 22 "Recycling" und wiederaufbereiteteter R 22 Ware?


"Recycling" ist die Wiederverwendung eines zurückgewonnen geregelten Stoffes im Anschluss an ein grundlegendes Reinigungsverfahren. Dieses Kältemittel könnte z. B. bei Wartungsarbeiten der bestehenden Anlage (Kälte-Klima- oder Wärmepumpenanlage) entnommen worden sein. Die grundlegende Reinigung kann der mit den Arbeiten beauftragte Kältefachbetrieb in Eigenregie durchführen. Diese Menge R 22 können Sie für die Instandhaltung oder Wartung bestehender, v. g. Anlagen einsetzen. Eine räumliche Begrenzung auf den Standort ist nicht gegeben.

"Aufarbeitung" ist hingegen die Bearbeitung eines zurückgewonnen geregelten Stoffes mit dem Ziel, die Eigenschaften eines ungebrauchten Stoffes zu erreichen. Dieser Prozess kann nur durch einen Wiederaufbereitungsbetrieb durchgeführt werden. Des Weiteren muss das R 22 nach der Aufarbeitung deutlich gekennzeichnet werden. Die Firma Grün bietet aufbereitetes Kältemittel R 22-G an. Der Zusatz G ist in diesem Fall die Kennzeichnung für wieder aufbereitetes R 22. Zusätzlich muss deutlich eine Seriennummer und der Name mit Anschrift der Aufbereitungseinrichtung angegeben werden.

Wann darf ein zurück gewonnener geregelter Stoff (hier R22) das Prädikat wiederaufbereitete R 22 Ware tatsächlich tragen?

Im Sinne der EG Verordnung 1005/2009 hat die "Aufarbeitung" das Ziel, den zurück gewonnen geregelten Stoff vergleichbar mit den Eigenschaften eines ungebrauchten Stoffes machen. Es sollen somit durch die Aufarbeitung die Eigenschaften eines ungebrauchten Stoffes erreicht werden. So weit so gut.

Wird jetzt aber Kältemittel, welches zur Verwendung in Kältemaschinen bestimmt ist, aufbereitet, muss uneres Erachtens auch die deutsche
DIN 8960 zur Anwendung kommen. Diese Norm legt für Deutschland unter anderem auch die Anforderungen an Kältemittel fest. Unter Punkt 4 werden in Tabelle 1 die Anforderungen an Kältemittel definiert. So werden dort auch Höchstwerte für Verunreinigungen und den Siedeverlauf festgelegt. Für R 22 ist dort z. B. eine Reinheit von 99,5 % festgelegt. Nach DIN EN 378-1 gilt dieser Wert auch explizit für aufbereitete Kältemittel, dagegen nicht für recyclete Kältemittel.

Fazit kann somit nur sein:
Wenn Zweifel an der Qualität der aufbereiteten R 22 Ware aufkommen, dann lassen Sie sich von ihrem Lieferanten die Einhaltung der Aufarbeitungskriterien bestätigen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie im Sinne der Gesetzgebung vorschriftsmäßig aufbereitete R 22 Ware verwenden.

Was ist beim Arbeitseinsatz im Ausland zu beachten?

In Abhängigkeit vom jeweiligen Land, z. B Schweiz, sollten Sie sich an die entsprechende Handelskammer
(z. B. Handelskammer Deutschland Schweiz) wenden. Diese werden Ihnen zum Umsatzsteuerausweis,
zu Regeln und Fristen usw. gerne Auskunft erteilen.

Darf ein Kälte Klima Fachbetrieb, abgesaugte, alte R22 Kältemittel, die für die Entsorgung vorgesehen sind, transportieren?

Der Kälte-Klima-Fachbetrieb muss das Kältemittel in dafür vorgesehene Recycling-Leihflaschen der Entsorgungsfirma
abfüllen und darf diese dann zur Recycling Firma transportieren. Bei einer Menge bis 1000 kg ist hierfür kein
Sonderfahrzeug mit Transportgenehmigung notwendig.

Wenn ein Produkt wie z.B. eine Verflüssiger- oder Verdampfereinheit, die für den Einsatz innerhalb
Europas im Ausland produziert wird, als Komponente zur Herstellung eines Gesamtsystems vor Ort
geliefert wird, welche Unterlagen müssen vom Hersteller beigefügt sein?


Die CE Zertifizierung muss in der jeweiligen Landessprache abgefasst sein. Dies betrifft auch die Konformitätserklärung mit Prüfbericht sowie die Konformitätsbeschreibung der Baugruppen mit Prüfbericht. Zudem müssen die Unterlagen die Druckbehälterprüfungen sowie die Kennzeichnungspflichten enthalten. Desweiteren müssen auf den Typenschildern die Herstellerangaben enthalten sein.










 
 

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