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„Die Haftung für die Ein- und Ausbaukosten in der Lieferkette“

49,00 

Beschreibung

Rechtslage ab 2018; was hat sich für den Handwerker geändert?
Ab Januar 2018 gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, neue Haftungsregeln. Erfahren Sie mehr über den Nacherfüllungsanspruch und Ansprüche auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten gem. § 439 Absatz 3 BGB n. F. gegen den (Groß-) Händler.

Termin: 03.03.2022
Referent: Rechtsanwalt Thomas Heuser

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