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Maßnahmen gegen den illegalen Kältemittelhandel gefordert

F-Gase kommen in vielen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen zum Einsatz. Genaue Zahlen sind nicht bekannt; jedoch ist davon auszugehen, dass die illegale Menge eine ähnliche Größenordnung haben dürfte wie die der legal gehandelten F-Gase.
Um den Kampf gegen den illegalen Kältemittelhandel zu forcieren, haben sich BIV, VDKF und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in einer gemeinsamen Stellungnahme zum geplanten deutschen Chemikaliengesetz (ChemG) geäußert.
Im ChemG werden Kältemittel im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen F-Gase-Verordnung geregelt; vorrangig geht es um die Verhinderung von illegalem Handel und die Kontrolle der Lieferketten. Durch die Novellierung der F-Gase-Verordnung im März 2024 ist eine Überarbeitung des ChemG erforderlich. Das Bundeskabinett hat die Novelle des ChemG bereits auf den Weg gebracht; diese wird jetzt im Dezember im Bundesrat behandelt – BIV und VDKF haben sich mit ihren Forderungen daher an die Umwelt- und Wirtschaftsminister sowie die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt.

Die Kernaussagen der gemeinsamen Stellungnahme lauten:

  1. Anpassung des deutschen Strafrechts an die europäische Umweltstrafrichtlinie: Die Richtlinie sieht u.a. eine Erhöhung des Strafmaßes von zwei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe für den illegalen Handel mit Kältemitteln vor – in schweren Fällen sogar auf zehn Jahre. Die komplizierten Rechtskonstrukte, die hierzulande derzeit gerade einmal ein Strafmaß von max. zwei Jahren androhen, sind unverständlich und haben keinerlei abschreckende Wirkung. Sie sollten daher angepasst und das Strafmaß sollte angehoben werden.
  2. Erwerb illegaler Ware verbieten: In der Neufassung des ChemG ist die Streichung eines Paragrafen geplant, wodurch das bisherige Verbot, illegal in Verkehr gebrachte Erzeugnisse und Einrichtungen zu erwerben, entfallen würde. BIV, VDKF und BFS wenden sich gegen diese Streichung, da es für Behörden ansonsten oft nicht mehr möglich wäre, Verfahren bei Erwerb illegaler Ware einzuleiten.
  3. Quoten-Nachweispflicht beibehalten: Entlang der gesamten Kältemittel-Lieferkette müssen alle Akteure stets nachweisen können, dass sie legal gehandelte F-Gase im Rahmen der gesetzlich erlaubten Quote einsetzen. Durch eine geplante Änderung im ChemG würde die Nachweispflicht für Endkunden entfallen. Gerade Endkunden wird jedoch immer wieder illegale Ware angeboten. Durch die Änderung würde den Vollzugsbehörden die Möglichkeit genommen, bei Endkunden eine unmittelbare Beschlagnahmung durchzuführen.
  4. Keine Legalisierung beschlagnahmter Ware: Ein neu geschaffener Paragraf im ChemG würde es erlauben, dass illegal gehandelte vorbefüllte Anlagen, die von Behörden beschlagnahmt wurden, von den Behörden weiterverkauft werden können. Dies wäre eine aus Sicht von BIV, VDKF und BFS absurde und rechtswidrige Legalisierung illegaler Ware.

In der Sitzung des Umweltausschusses Anfang Dezember fanden die Punkte 1 und 2 eine Mehrheit und stehen daher bei der anstehenden Bundesratssitzung am 19. Dezember zur Abstimmung. Bei den Forderungen 3 und 4 fand sich nicht die erforderliche Mehrheit.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung und dem Anschreiben an die Staatsminister/-innen und Senator/-innen entnommen werden.

 

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