Der Verwaltungsrat besteht aus den gewählten Vorsitzenden der Landesverbände (Landesvorsitzender). Sie wählen aus ihren Reihen einen Sprecher und einen stellvertretenden Sprecher. Der Verwaltungsrat ist u.a. zuständig für die Festlegung und Überprüfung der Grundsätze der Verbandspolitik.
(§11 Abs.1 und Abs. 4a der Satzung)
Die Landesverbände sind die gebietlichen Gliederungen des Verbandes. … Die Landesverbände haben die Aufgabe, den Verband bei der Erfüllung des Verbandszweckes durch besondere Pflege der bezirklichen und berufsständigen Belange zu unterstützen. Der Landesverband führt Versammlungen und Veranstaltungen auf Landesebene durch.
(§15 Abs.1 und Abs. 3 der Satzung)