Die europäischen Verordnungen und Normen - z.B. EU-VO 517/2014 (F-Gase-VO) und EU-VO 1005/2009 - sowie die nationale Gesetzgebung - z.B. Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) und Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - stellen sowohl die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen als auch die Kälte-Klima-Fachbetriebe vor umfassende Aufgaben.
Dazu zählen u.a. regelmäßige Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.
Mit VDKF-LEC können Sie bequem alle erforderlichen Aufzeichnungen, Berichts- und Monitoringvorgaben für den Anlagenbetreiber erledigen.VDKF-LEC ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner Aufzeichnungs- und Meldepflichten bietet. Neben der Planung der Anlage, Installation, Wartung und Service bietet VDKF-LEC ein komplettes Dienstleistungspaket aus einer Hand.
Die VDKF-LEC-Produktfamilie besteht aus folgenden Versionen, wobei sich jede an eine andere Zielgruppe richtet:
- Die VDKF-LEC-KKF-Version, ist Arbeitswerkzeug für den deutschen Kälte-Klima-Fachbetrieb.
- Die VDKF-LEC-Betreiber-Version (KMU) dient Unternehmen als Controllinginstrument im Hinblick auf die Einhaltung spezifischer Rechtsvorschriften, die beim Betrieb von Kälteanlagen beachtet werden müssen.
- Die VDKF-LEC-European-Basic-Version ist Arbeitswerkzeug für Kälte-Klima-Fachbetriebe im europäischen Ausland und bildet den europäischen Rechtrahmen ab.
Im Zusammenspiel mit VDKF-LEC bieten wir darüber hinaus noch begleitende Artikel an:
- VDKF-LEC-Siegel „Basisaufkleber“: Die auf den Basisaufklebern enthaltene fortlaufende 9-stellige VDKF-LEC-Anlagennummer dient der eindeutigen Identifikation einer Anlage und wird in VDKF-LEC referenziert.
- VDKF-LEC-Prüfsiegel: Das VDKF-LEC-Siegel dokumentiert die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte- und Klimaanlagen und ist ein Gütezeichen, das nur von Fachbetrieben genutzt werden darf.
- Kennzeichnungsetiketten (FKW oder H-FKW): Alle neu in Verkehr gebrachten F-Gase Anlagen ab 01.04.2008 ab erstem Gramm Füllmenge müssen gekennzeichnet (Kennzeichnungspflicht nach Art. 12 EG-VO 517/2014) werden. Das gilt auch für eine aus Teilkomponenten zusammengebaute Gesamtanlage.