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Novellierte F-Gase-Verordnung veröffentlicht

Am 20. Februar wurde die novellierte F-Gase-Verordnung als „Verordnung (EU) 2024/573“ im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, am 11. März 2024, in Kraft. Die Inhalte der Verordnung waren seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bereits bekannt, es fehlte nur noch die nun erfolgte Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, damit sie rechtskräftig werden kann. Eine Umsetzung in nationales Recht ist im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie nicht mehr erforderlich; sie hat in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Gültigkeit.

Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für die meisten Vorgaben in der Verordnung. Eine dieser Ausnahmen sind die Vorgaben für Zertifizierungsprogramme im Umgang mit F-Gasen und (neu!) alternativen Kältemitteln. Mit der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten noch ein Jahr Zeit.

Kernpunkte der F-Gase-Verordnung sind der Phase-down (siehe Anhang VII ab S. 67) – die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU neu auf den Markt kommen dürfen – und Verbote des Inverkehrbringens. Letztere finden sich im Anhang IV (ab S. 54); sie variieren bzgl. des Inkrafttretens je nach Anwendung und Treibhauseffekt des verwendeten Kältemittels.

Einige Aspekte der Verordnung sind leider nach wie vor nicht endgültig geklärt. Dies betrifft zum Beispiel die Ausnahmen im Anhang IV, die den weiteren Einsatz von F-Gasen erlauben, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.

Der VDKF ist mit den zuständigen Behörden und Ministerien in Kontakt und bemüht sich um zeitnahe Klärung der offenen Fragen.

Zur deutschen Lesefassung der Verordnung: https://t1p.de/uz1h9

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