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Kälte-Klima-Richtlinie wird nicht über 2026
hinaus verlängert

(Quelle: BAFA-Webseite)

Im Dezember 2025 hatten wir uns mit einer gemeinsamen Stellungnahme der Organisationen BIV, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband und VDKF an die zuständigen Stellen im Umwelt- und Wirtschaftsministerium gewandt und um eine Fortsetzung der BAFA-Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie gebeten. Aus dem BAFA haben wir nun erfahren, dass die planmäßig Ende 2026 auslaufende Fördermaßnahme nicht noch einmal verlängert wird. Wir bedauern diese Entscheidung, denn die Förderung ist aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument, um die Installation, Nach- und Umrüstung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln zu forcieren – eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Zu den Gründen zählt sicher zum einen die angespannte Haushaltslage des Bundes.
Ein Grund ist aber auch, dass die Nachfrage nach der Fördermaßnahme überschaubar war und die Fördergelder nur in begrenztem Maße abgerufen wurden. Hierfür ist sicher die Komplexität des Antragsverfahrens mitentscheidend. Den hohen bürokratischen Aufwand und die verpflichtend einzusetzende Software, um einen Förderantrag zu stellen, hatten wir stets bemängelt. Wenn man die Hürden zur Erlangung einer Förderung möglichst hoch setzt, kann man als Fördergeber die Inanspruchnahme der Förderung natürlich auch deckeln. Woran es auch gelegen hat: Wenn unsere Branche eine Förderung kaum in Anspruch nimmt, hat man als Verband auch wenig Argumente, die Geldgeber zu überzeugen, dass sie wichtig ist.
Wer die Kälte-Klima-Richtlinie nutzen möchte, hat also nur noch bis Ende 2026 Zeit. Entscheidend ist die Einreichung des Förderantrags bis zum 31. Dezember 2026; die Bewilligung kann später erfolgen und mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme hat man noch zwei Jahre Zeit.

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