FORGOT YOUR DETAILS?

Stellungnahme zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Am 6. August hat das Bundeskabinett das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen. VDKF und LIK haben hierzu eine Stellungnahme erarbeitet und diese als gemeinsame Stellungnahme von BIV und VDKF an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates und die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU- sowie der SPD-Fraktion im Bundestag versandt. Die inhaltliche Abstimmung erfolgte dabei im engen Schulterschluss mit dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK). Gemeinsam mit BIV und FGK hat der VDKF auch eine Pressemeldung zum Thema versandt.

In der Stellungnahme weisen wir auf eine geplante Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hin (§ 113), in dem die Bundesregierung durch Rechtsverordnung verpflichtende Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen treffen kann. Was erst einmal positiv klingt, birgt die Gefahr, dass bestimme kälte- und klimatechnische Systeme und fluorierte Kältemittel pauschal bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden könnten, ohne dass im Einzelfall die tatsächlich beste technische und umweltfreundlichste Lösung bewertet wird.

Wir sind der Auffassung, dass wir vor allem im Bereich der technischen Gebäudeausstattung bereits in ausreichender Weise nationale und europäische Gesetze und Verordnungen haben, die dazu beitragen, die Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Hierzu zählen die Ökodesign-Anforderungen, die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und die 2024 novellierte F-Gase-Verordnung. Die Klimaziele der Bundesregierung sollen und müssen im Fokus stehen, ohne aber die bestehenden, europäischen Standards noch weiter zu überbieten. Zusätzliche Vorgaben würden das Vergaberecht nicht, wie im Gesetz vorgesehen, vereinfachen, sondern erschweren und ggf. einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Laut Gesetzentwurf sollen ja bewusst zu strikte Anforderungen gesenkt werden, um Anreize für Investitionen zu setzen. Zusätzliche Beschränkungen und Bürokratisierung würden zudem die Attraktivität öffentlicher Ausschreibungen reduzieren und Handwerksunternehmen die Teilnahme daran erschweren.

Weitere Informationen können der beigefügten Stellungnahme und der Pressemeldung entnommen werden.

Produkte

TOP