Bei drei Freisprechungsfeiern der Landesinnung Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg (LIK) erhielten in den vergangenen Wochen 185 Auszubildende im Kälteanlagenbauerhandwerk ihre begehrten Gesellenbriefe.
Einige Punkte in der novellierten F-Gase-Verordnung sind noch nicht endgültig geklärt. Der VDKF und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben daher einen Fragenkatalog erarbeitet und sich mit diesem an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt.
Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.
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